Informationen zur Antragstellung „Bamberger Modell“
Was wird gefördert?
- Förderfähig sind nur Anträge, bei denen das Datum der letzten vorgelegten Abschlussrechnung für die vorgenommene Baumaßnahme bei Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegt, und mit dem Bauordnungsamt/Denkmalpflege der Stadt Bamberg abgestimmte denkmalpflegerische und substanzerhaltende Maßnahmen an Einzeldenkmalen und Ensemblegebäuden im Stadtgebiet Bamberg.
- Bei Einzeldenkmalen werden die Bauteile Dach, Fassade, Fenster/Außentüren, Ausstattung und die Konstruktion bezuschusst.
- Bei Ensemblegebäuden gibt es einen Zuschuss nur für die Bauteile, die sich auf das äußere Erscheinungsbild auswirken.
Wie hoch ist die Förderung? (Stand Dez. 2021)
- Die anerkennungsfähigen Kosten werden mit einer Pauschale von bis zu 15 % bezuschusst. Pro Bauteil kann höchstens ein Zuschuss in Höhe von 5.000 € gewährt werden.
- Die Auszahlung der errechneten Zuschüsse erfolgt nur im Rahmen der jährlich dafür zur Verfügung stehenden Stiftungserträge.
- Für die eingehenden Anträge werden berechnete Zuschüsse ab 100 € ausbezahlt.
- Falls für eine förderungsfähige Maßnahme ein Zuschuss des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege gewährt wird, wird dieser bei der Zuschussgewährung in voller Höhe in Abzug gebracht.
Was wird zur Antragstellung benötigt?
- Ein formloser Antrag mit Angabe der Bankverbindung genügt.
- Schlussrechnungen (in Kopie) der bereits durchgeführten, mit dem Bauordnungsamt/ Denkmalpflege der Stadt Bamberg abgestimmten, Maßnahmen.
Wann erfolgt die Auszahlung?
- Die Auszahlungen erfolgen jährlich im Dezember für die genehmigten Anträge aus der Zeit vom 01.07. des Vorjahres bis zum 30.06. des laufenden Jahres.
- Die Auszahlungen erfolgen im Dezember.
Wo können Sie den Antrag einreichen?
Den formlosen Antrag können Sie gerne bei uns per Post oder per E-Mail einreichen:
Stiftung Weltkulturerbe Bamberg
Michaelsberg 10
96049 Bamberg
E-Mail: info@stiftung-weltkulturerbe.de