Informationen zur Antragstellung „Bamberger Modell“

Was wird gefördert?

  • Förderfähig sind nur Anträge, bei denen das Datum der letzten vorgelegten Abschlussrechnung für die vorgenommene Baumaßnahme bei Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegt, und mit dem Bauordnungsamt/Denkmalpflege der Stadt Bamberg abgestimmte denkmalpflegerische und substanzerhaltende Maßnahmen an Einzeldenkmalen und Ensemblegebäuden im Stadtgebiet Bamberg.
  • Bei Einzeldenkmalen werden die Bauteile Dach, Fassade, Fenster/Außentüren, Ausstattung und die Konstruktion bezuschusst.
  • Bei Ensemblegebäuden gibt es einen Zuschuss nur für die Bauteile, die sich auf das äußere Erscheinungsbild auswirken.

 

Wie hoch ist die Förderung? (Stand Dez. 2021)

  • Die anerkennungsfähigen Kosten werden mit einer Pauschale von bis zu 15 % bezuschusst. Pro Bauteil kann höchstens ein Zuschuss in Höhe von 5.000 € gewährt werden.
  • Die Auszahlung der errechneten Zuschüsse erfolgt nur im Rahmen der jährlich dafür zur Verfügung stehenden Stiftungserträge.
  • Für  die eingehenden Anträge werden berechnete Zuschüsse ab 100 € ausbezahlt.
  • Falls für eine förderungsfähige Maßnahme ein Zuschuss des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege gewährt wird, wird dieser bei der Zuschussgewährung in voller Höhe in Abzug gebracht.

 

Was wird zur Antragstellung benötigt?

  • Ein formloser Antrag mit Angabe der Bankverbindung genügt.
  • Schlussrechnungen (in Kopie) der bereits durchgeführten, mit dem Bauordnungsamt/ Denkmalpflege der Stadt Bamberg abgestimmten, Maßnahmen.

 

Wann erfolgt die Auszahlung?

  • Die Auszahlungen erfolgen jährlich im Dezember für die genehmigten Anträge aus der Zeit vom 01.07. des Vorjahres bis zum 30.06. des laufenden Jahres.
  • Die Auszahlungen erfolgen im Dezember.

 

Wo können Sie den Antrag einreichen?

 

Den formlosen Antrag können Sie gerne bei uns per Post oder per E-Mail einreichen:

 

Stiftung Weltkulturerbe Bamberg

 

Michaelsberg 10  

 

96049 Bamberg

 

E-Mail: info@stiftung-weltkulturerbe.de